Ein früherer Richter ist wegen seines eigenwilligen Vorgehens bei einem Gerichtsverfahren zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der damalige Richter auf Probe, der als Berufsrichter noch nicht auf Lebenszeit angestellt war, wollte den Angeklagten durch seine Maßnahme dazu bewegen, wahrheitsgemäß auszusagen. In der Gewahrsamszelle sollte er sich angucken, was ihm drohe, wenn er nicht auf den rechten Weg zurückfände. Der frühere Richter auf Probe, der inzwischen nicht mehr in der Justiz tätig ist, war in einem ersten Verfahren noch freigesprochen worden. Wegen der langen Verfahrensdauer gelten fünf Monate der einjährigen Freiheitsstrafe schon als verbüßt.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung June 27, 2017 19:52 UTC