Die Leistungen sinken demnach um gut 6 Prozent, weil Kosten für Strom- und Wohnungsinstandhaltung herausgerechnet und als Sachleistung erbracht werden sollen. Die Kürzung der Bedarfssätze geht dabei vor allem auf Absprachen in der großen Koalition zurück, auf die Unionspolitiker gedrungen hatten. Gleichzeitig wird aber der rechnerische Betrag für den persönlichen Bedarf von Flüchtlingen ähnlich wie bei Hartz-IV-Beziehern erhöht. Bei ihnen wird unterschieden zwischen „notwendigem Bedarf“ etwa für Ernährung und Kleidung und „notwendigem persönlichen Bedarf“ zum Beispiel für Busfahrten oder Telefon. Bei Unterbringung in einer Erstaufnahmeeinrichtung wird der Bedarf zwingend als Sachleistung erbracht, der persönliche vorrangig als Sachleistung.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung September 06, 2016 15:33 UTC