Nach einem bundesweit bisher einmaligen Vorstoß Brandenburgs prüft nun auch Berlin einen Bleiberechts-Erlass für abgelehnte Asylbewerber, die Opfer rechter und rassistischer Gewalt wurden. Zuvor hatte aus der Innenverwaltung verlautet, ein gesonderter Erlass an die Ausländerbehörde sei nicht erforderlich, weil vorhandene Ermessensspielräume beim Bleiberecht für Opfer schwerer Straftaten in Berlin ohnehin genutzt würden. Demnach sollen Flüchtlinge, deren Asylantrag abgelehnt worden war und die Opfer oder Zeugen rechter Gewalttaten wurden, mindestens bis zum Abschluss der Ermittlungs- und Strafverfahren nicht ausgewiesen werden – in enger Absprache mit der Staatsanwaltschaft und Strafgerichten. Zudem dürfen die Flüchtlinge nicht vorbestraft sein und nach Einschätzung der Behörden keine Gefahr für die allgemeine Sicherheit darstellen. Vereinsgeschäftsführerin Judith Porath sagte: „Mit einem Bleiberecht für Opfer rechter Gewalt übernimmt der Staat Verantwortung gegenüber jenen Menschen, die in Brandenburg von Rassisten angegriffen werden.
Source: Der Tagesspiegel January 08, 2017 19:48 UTC