Berlin (dpa/tmn) - Der frühere Ehepartner verstirbt, plötzlich fallen dessen monatliche Unterhaltszahlungen aus: Geschiedene mit Kindern können dadurch in eine schwierige finanzielle Situation geraten. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin. Die Erziehungsrente soll den Unterhalt des verstorbenen Partners ersetzen. Gezahlt wird sie aus der eigenen Versicherung, vorausgesetzt der oder die Geschiedene hat bis zum Tod des früheren Partners mindestens fünf Jahre lang Rentenbeiträge eingezahlt. Juni 1977 geschieden worden sein und der überlebende Partner darf nicht wieder geheiratet haben.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung July 07, 2021 14:29 UTC