Fehlerhafte Rechnung: So retten Sie den Vorsteuerabzug - News Summed Up

Fehlerhafte Rechnung: So retten Sie den Vorsteuerabzug


Häufig dreht es sich jedoch um die Pflichtangaben, die das Umsatzsteuerrecht für eine Rechnung vorschreibt. Ohne diese Pflichtangaben können Unternehmer die Mehrwertsteuer aus den Eingangsrechnungen von Lieferanten und Dienstleistern nicht von ihrer eigenen Umsatzsteuerlast abziehen. Daher sollten Selbstständige die Rechnungen, die sie bekommen, immer ganz genau prüfen, ob alle erforderlichen Angaben enthalten sind. Denn eine Rechnungsberichtigung setzt laut Bundesfinanzhof voraus, dass es eine erstmalige Rechnung gegeben hat. Diese Regelung wiederum wirkt sich nach Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs so aus, dass eine Berichtigung auf den Zeitpunkt zurückwirkt, zu dem die Rechnung ursprünglich ausgestellt wurde.


Source: Handelsblatt May 02, 2017 09:22 UTC



Loading...
Loading...
  

Loading...

                           
/* -------------------------- overlay advertisemnt -------------------------- */