Die CDU-Fraktion erhebt schwere Vorwürfe gegen die Berliner Polizei, spricht sogar von einer „Verletzung grundlegender Rechtsstaatsprinzipien“. Grund dafür sind interne Verhaltenstipps für Beamte, die sie im Umgang mit fastenden Muslimen berücksichtigen sollen. Die von der Präventionsstelle des Landeskriminalamtes Berlin erstellten Hinweise sind informativ, aber auch naiv formuliert. Neben Informationen über den Fastenmonat sollen Polizisten zum Beispiel Folgendes beachten: „Bei Fastenden kann sich eine gewisse 'Reizbarkeit' einstellen.“ So steht es in dem Schreiben, das dem Tagesspiegel vorliegt. So heißt es: „Die muslimische Fastenzeit rechtfertigt selbstverständlich kein Fehlverhalten!“
Source: Der Tagesspiegel June 01, 2017 20:26 UTC