Das Kennzeichenerfassungssystem, das bei der Suche nach der verschwundenen 15-jährigen Rebecca eingesetzt wurde, ist rechtlich bedenklich. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt: Es braucht einen sehr triftigen Grund, bevor diese intensive Form der Überwachung eingesetzt werden darf. Ob das Vorgehen im Fall Rebecca legal war, dürfe bald in Karlsruhe diskutiert werden. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt: Es braucht einen sehr triftigen Grund, bevor der Staat diese intensive Form der Überwachung anwenden darf. Speichern ohne Anlass ist unzulässigDeshalb braucht das Land Brandenburg jetzt eine gute Erklärung.
Source: Suddeutsche Zeitung March 22, 2019 13:27 UTC