Beiträge, die auf die „Gemeinsame Erklärung 2018“ verwiesen, hielt man bei Facebook für „Hassrede“. Bild: ReutersBeiträge, die auf die „Gemeinsame Erklärung 2018“ hinweisen, dürfen von Facebook nicht als „Hassrede“ gelöscht werden, so das Landgericht Bamberg in einem Urteil, das dieser Zeitung vorliegt (Az. Mit nahezu dreißig Millionen Nutzern habe Facebook eine „Quasi-Monopolstellung“ beim Austausch von Informationen und Meinungen inne, „im Rahmen derer die Grundrechte nahezu unmittelbar Geltung beanspruchen können“. Dass die „Gemeinsame Erklärung 2018“ bei entsprechend enger Auslegung eine Form von Hassrede darstelle, sei nicht zu erkennen. „Facebooks Löschung war schlechthin nicht vertretbar, weil die Erklärung 2018 eine denkbar harmlose politische Stellungnahme weit diesseits von Hass und Hetze ist“, meint Joachim Steinhöfel, der den Kläger in dem Verfahren vertreten hat.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung October 25, 2018 07:18 UTC