Zusammenstöße zwischen Palästinensern und israelischen Grenzpolizisten bei Protesten gegen eine neu errichte israelische Siedlung im Westjordanland nahe des palästinensischen Dorfes Turmus'ayya. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag in einem Streit um Wein aus dem Westjordanland. Demnach muss »auf Lebensmitteln aus vom Staat Israel besetzten Gebieten ihr Ursprungsgebiet und, wenn sie aus einer israelischen Siedlung in diesem Gebiet kommen, zusätzlich diese Herkunft angegeben werden«. Das von Israel besetzte Westjordanland unterliege zwar »einer beschränkten Hoheitsgewalt« Israels, gehöre völkerrechtlich aber nicht dazu. Nach dem Luxemburger Urteil muss zudem auch angegeben sein, wenn der Herkunftsort eine israelische Siedlung ist.
Source: Neues Deutschland November 12, 2019 10:11 UTC