EuGH-Urteil bestätigt: Das Weisungsrecht bleibt - News Summed Up

EuGH-Urteil bestätigt: Das Weisungsrecht bleibt


BerlinBund und Länder sehen im Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Europäischen Haftbefehl keinen Anlass, das politische Weisungsrecht gegenüber Staatsanwälten anzutasten. Hintergrund ist das „externe“ oder „ministerielle“ Weisungsrecht, das im Gerichtsverfassungsgesetz festgeschrieben ist und bis in das Jahr 1846 zurückreicht. Dies ist aber nur möglich, wenn er auch über ein Weisungsrecht gegenüber den Beamten verfügt. Die Befürchtung: Bei Regierungskriminalität oder in anderen Fällen könnte der Justizminister die Staatsanwaltschaft anweisen, nicht so genau hinzuschauen. „Die richtige Reaktion darauf muss sein, das ministerielle Weisungsrecht gegenüber Staatsanwälten aufzugeben“, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn dem Handelsblatt.


Source: Handelsblatt June 10, 2019 14:42 UTC



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