The Long View – Der Hintergrund Das langerwartete Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist gesprochen: Er hat bestätigt, dass der Versicherungsnehmer eines Gruppenversicherungsvertrags nach deutschem Recht als Versicherungsvermittler und damit als Versicherungsvertreiber im Sinne der EU-Vertriebsrichtlinie IDD anzusehen ist. Das gilt dann, wenn er Dritten den freiwilligen Beitritt zu einem bestehenden Vertrag gegen Vergütung anbietet und es sich nicht um einen Pflicht-Beitritt handelt. Gruppenversicherungsnehmer müssen sich mit einer Vielzahl neuer Beratungs- und Informationspflichten auseinandersetzen. Bitte melden Sie sich an. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.
Source: Suddeutsche Zeitung October 14, 2022 11:23 UTC