Er sagte der F.A.Z., dass die Mittel nicht nur sofort wieder eingefroren werden müssten, wenn das Gericht dem Antrag folge. Die Milliarden, die Ungarn in der Zwischenzeit davon ausgegeben habe, müssten auch sofort zurückgezahlt werden. Ungarn kann die Gesamtsumme bis 2030 abrufen – sofern es nicht vom EuGH daran gehindert wird. Das Parlament hatte in seiner Klage im März 2024 angeführt, dass die Kommission bei ihrer positiven Beurteilung der Justizreformen in Ungarn einen „offensichtlichen Beurteilungsfehler“ begangen habe. Deshalb sei die Kommission „nicht nur Ungarn, sondern allen EU-Bürgern eine Erklärung schuldig“, argumentierte Capeta.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung February 12, 2026 22:23 UTC