Die Kategorie „von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht“ ist weiter gefasst. Laut EU-Definition gilt dies, wenn mindestens eine von drei Bedingungen zutrifft: wenn das Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze liegt, wenn ein Haushalt von erheblicher materieller und sozialer Entbehrung betroffen ist oder die Person in einem Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung lebt. Es geht also auch darum, ob Menschen genug Geld haben, am sozialen Leben teilzunehmen. Der Anteil war 2025 mit 21,2 Prozent der Bevölkerung praktisch genauso hoch wie ein Jahr zuvor (21,1 Prozent).
Source: Handelsblatt February 03, 2026 22:58 UTC