Erfolg vor BGH für „Süddeutsche Zeitung“ im „Cum-Ex“-Tagebuchstreit - News Summed Up

Erfolg vor BGH für „Süddeutsche Zeitung“ im „Cum-Ex“-Tagebuchstreit


Erfolg vor BGH für „Süddeutsche Zeitung“ im „Cum-Ex“-TagebuchstreitDie Zeitung durfte auf ihrer Internetseite wörtlich aus den Tagebüchern eines Miteigentümers der in den „Cum-Ex“-Skandal verwickelten Hamburger Warburg Bank zitieren. Karlsruhe (dpa) − Erfolg für die „Süddeutsche Zeitung“ im „Cum-Ex“-Tagebuchstreit: Die Zeitung durfte im September 2020 auf ihrer Internetseite wörtlich aus den Tagebüchern eines Miteigentümers der in den „Cum-Ex“-Skandal verwickelten Hamburger Warburg Bank zitieren. Das OLG hatte dem Banker Christian Olearius weitgehend Recht gegeben, der seine Persönlichkeitsrechte durch die Veröffentlichung verletzt gesehen und auf Unterlassung geklagt hatte. Die Tagebücher waren im März 2018 bei einer Durchsuchung der Privaträume von Olearius beschlagnahmt worden. Durch die Aufzeichnungen waren Treffen des damaligen Hamburger Bürgermeisters und heutigen Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD) 2016 und 2017 mit dem Bankier bekannt geworden.


Source: Suddeutsche Zeitung May 16, 2023 17:15 UTC



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