Am Ende schoss Ahmet G. dem am Boden liegenden Polizisten Simon Bohr frontal in den Kopf. Nach Auffassung des Gerichts führte eine schwere paranoide Schizophrenie, die Gutachter im Prozess feststellten, dazu, dass er sich im Todeskampf wähnte, als ihn einer der Beamten schließlich aufhielt. Danach schoss G. auch auf den jungen Beamten, dem er die Waffe abnahm, das Projektil wurde allerdings von einer Schutzweste aufgehalten. Er habe den wehrlos am Boden liegenden Simon Bohr einfach hingerichtet, ihn vernichten wollen. Auch die Nebenklage, die Witwe des getöteten Simon Bohr, erwägt die Revision.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung April 01, 2026 19:20 UTC