Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2024 – OVG 4 S 53/23 - News Summed Up

Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2024 – OVG 4 S 53/23


Das Bezirksamt Lichtenberg nimmt die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vom Dienstag, 5. März 2024 zur Kenntnis: Zwingende dienstliche Gründe für die Freistellung waren nach der Veröffentlichung der im Januar 2023 anonym an den „Tagesspiegel“ übersandten Dokumente nicht mehr anzunehmen. März 2024 seine Dienstgeschäfte wiederaufgenommen. Bezirksbürgermeister Martin Schaefer: „Im Interesse des Bezirks sowie mit Blick auf die anstehenden mannigfaltigen Aufgaben im Bezirk wird das Bezirksamt Lichtenberg zum Schutz der Mitarbeitenden und für die Anliegen der Bevölkerung arbeiten. Zur Verabredung der Grundlagen der weiteren Zusammenarbeit des Bezirksamtes fand heute im Rathaus eine Sondersitzung des Bezirksamtes statt.“Die Mitteilung zum Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist hier nachzulesen: https://www.berlin.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1424545.php


Source: Der Tagesspiegel March 06, 2024 14:53 UTC



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