Doch daraus wird nichts: Der 21-Jährige wurde entlassen – und das mit Recht, wie nun das Verwaltungsgericht entschieden hat. Das Verwaltungsgericht wies nun seinen Eilantrag dagegen ab und befand, der Polizeianwärter habe durch sein Verhalten „gegen seine Kernpflichten als Polizeibeamter“ verstoßen. Aufgabe der Polizei sei es, Straftaten zu verhindern und aufzuklären, nicht aber für Betrugsmaschen – selbst in Form eines Sketches – zu werben. Von einer grundrechtlich geschützten „künstlerischen Tätigkeit“ beim Werben für eine solche Tat im Internet könne keine Rede sein. Die Polizei habe daher zu Recht berechtigte Zweifel an der charakterlichen Eignung des Anwärters.
Source: Der Tagesspiegel June 19, 2019 17:58 UTC