Kommentar von Heribert PrantlEineinhalb Jahre Haft auf Bewährung: Das ist ein gutes, das ist ein kluges Urteil; das ist eine angemessene, das ist aber auch eine ausreichende Strafe. Mehr Strafe musste nicht sein, nicht aus Gründen der Abschreckung der Allgemeinheit - die ist entsetzt genug; aber auch nicht zur Einwirkung auf den Täter - der ist gestraft genug. Im Strafgesetz findet sich dazu die Formulierung, dass "die Folgen der Tat, die den Täter getroffen haben, so schwer sind, dass die Verhängung einer Strafe offensichtlich verfehlt wäre". Das Dafürkönnen des Täters: Das ist das Kennzeichen aller Fahrlässigkeitstaten, das unterscheidet den strafbaren Unfall vom straflosen Zufall. Die Schuld, die der fahrlässige Täter auf sich lädt, besteht darin, dass er die gebotene Sorgfalt außer Acht gelassen hat.
Source: Suddeutsche Zeitung October 26, 2017 16:41 UTC