Das Verwaltungsgericht Köln hat Eilanträge der Mobilfunkanbieter Telefónica, Vodafone und Telekom gehen die Vergabebedingungen zurückgewiesen. Durch die Eilanträge sollten die Klagen eine aufschiebende Wirkung bekommen, wodurch die Auktion vorerst hätte abgesagt oder zumindest verschoben werden müssen. „Die Bundesnetzagentur habe die Versorgungsauflagen in vertretbarer Weise für zumutbar gehalten“, begründete das Verwaltungsgericht die Entscheidung. Das Unternehmen hatte jedoch aus stets betont, sie wolle nicht dafür sorgen, dass sich das Bieterverfahren für die 5G-Frequenzen verzögere. Ein Bündnis aus Verbänden begrüßte die Entscheidung, mahnt jedoch auch einen Ausbau von 5G in ländlichen Gebieten an.
Source: Handelsblatt March 15, 2019 07:56 UTC