Die sogenannte Dublin Verordnung, wonach das Land für das Asylverfahren verantwortlich ist, indem Flüchtlinge zuerst europäischen Boden betreten, soll abgeschafft werden. Eine Familienzusammenführung, die die Quote eines Landes sprengt, soll es nicht geben. Hohlmeier: Sie gilt nicht für Wirtschaftsmigranten und nicht für Sicherheitsgefährder und sie gilt nur für Familienmitglieder, die sich bereits auf dem Territorium der EU befinden. Beim Familiennachzug aus Drittstaaten wie Syrien ist die rechtliche Regelung der EU sehr eng, sie gilt ausschließlich für Flüchtlinge nach Genfer Konvention. Sie sind verpflichtet, Pässe oder andere Dokumente vorzulegen, die die angebliche Familienzugehörigkeit nachweisen.
Source: Die Welt January 18, 2018 23:55 UTC