Im Bemühen sich von den Wettbewerbern abzuheben, setzen Anbieter daher in ihrer Werbung auf farbenfrohe Bilder, plakative Selbstdarstellung und idealisierte Produktversprechen. Hierfür spricht die in letzter Zeit vielfach erfolgte Herabstufung von ESG-Fonds, die von Artikel-9-Produkten gemäß Offenlegungsverordnung zu Artikel-8-Produkten degradiert wurden. „Man muss es so drastisch formulieren: Viele Anbieter von nachhaltigen Geldanlagen und Fonds stehen bei bestimmten Kundengruppen unter dem pauschalen Generalverdacht des Greenwashing. Klarheit für Kunden und KundenberaterAuch die Politik hat die Gefahren des Greenwashing durch vage, irreführende oder unbegründete Werbung erkannt. [2] Dieser Vorstoß scheint dringend geboten, denn so wie es für „Nachhaltigkeit“ keine einheitlichen Standards gibt, fehlen auch für „Greenwashing“ verbindliche Richtlinien.
Source: Suddeutsche Zeitung January 27, 2023 17:18 UTC