Jedes Unternehmen, das Strom an andere abgibt, ist laut Gesetz ein Stromlieferant und muss registriert werden. Andernfalls „werden dadurch plötzlich Zehntausende Unternehmen zu Stromlieferanten, obwohl sie mit dem gewerbsmäßigen Energieverkauf absolut nichts zu tun haben“, so Wansleben. Die Behörde kündigte an, mit der Durchsetzung der Meldepflicht noch nicht zu beginnen, da das eigentlich für den 1. Man rechne für Sommer 2018 mit dem Start des Webportals. Wo die Behörde verzichtetBei „reinen Weiterverteilern“, die Strom aus dem Netz beziehen „und diesen dann anderen zum Verbrauch weitergeben z.B.
Source: Die Welt October 28, 2017 12:43 UTC