Ab sofort können die Bezirke Parkflächen für E-Scooter und Lastenräder ausweisen. Sowohl für E-Scooter als auch für Lastenräder können die Bezirke Kfz-Stellplätze in entsprechende Parkflächen umwandeln. Laut Vorgaben der Verkehrsverwaltung müssen die E-Scooter längs parken bei einer Breite von zwei Metern. CDU-Verkehrspolitiker Oliver Friederici sieht eigene Parkflächen für E-Scooter als ersten Schritt gegen Wildwuchs an. Mehr zum Thema Mit zunehmendem Alter weniger genutzt E-Scooter bei jungen Großstädtern beliebtAb einem Alter von 14 Jahren darf man die 20 Stundenkilometer schnellen E-Scooter fahren.
Source: Der Tagesspiegel November 12, 2019 12:01 UTC