Wen die E-Rechnungspflicht betrifftSchon ab Anfang 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Die Pflicht zum Versand von E-Rechnungen tritt 2027 in Kraft, allerdings nur für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Umsatz. Die Regelungen gelten nur für Rechnungen zwischen Unternehmen (B2B) oder zwischen Unternehmen und Behörden (B2G), nicht aber für Rechnungen an Privatkunden (B2C). Die unkomplizierte Verbuchung von Rechnungen im Unternehmen steht bei den gesetzlichen Neuregelungen nicht im Vordergrund. E-Rechnungen erfassen: Jes hilft bei der Erstellung von Einnahmen- Überschuss- Rechnungen und kann Werte aus ZUGFeRDPDFs bei der Belegeingabe übernehmen.
Source: Die Welt November 24, 2024 07:26 UTC