Fernablesbare Messgeräte für Wärme und Wasser werden in allen Wohnungen zur Pflicht, Kurzzeitvermietungen benötigen Registrierungsnummern,Das Jahr 2026 bringt für Eigentümer und Vermieter eine Reihe rechtlicher Anpassungen mit sich. Baden-Württemberg hat die Mietpreisbremse bis Ende 2026 in 130 Kommunen verlängert – darunter 84 neue und 46 bestehende Gebiete. Baden-Württemberg schreibt sie ab 2026 bei Neubauten und Dachsanierungen vor – sowohl privat als auch gewerblich. Handlungsbedarf rechtzeitig erkennenDie rechtlichen Anpassungen 2026 erfordern strukturierte Vorbereitung. Eigentümer und Vermieter profitieren von einer frühzeitigen Bestandsaufnahme ihrer Immobilien und einer klaren Priorisierung der anstehenden Maßnahmen.
Source: Handelsblatt April 01, 2026 17:44 UTC