Entgegen einer gerichtlichen Anordnung ließ das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Asylbewerber nach Simbabwe abschieben. AnzeigeDas Bundesamt für Migration und Flüchtlinge muss einen nach Simbabwe abgeschobenen Asylbewerber zurückholen. Einem Gerichtssprecher zufolge hat das Bundesamt im Laufe des Verfahrens Anordnungen des Verwaltungsgerichts missachtet. Das Bundesamt hatte den Asylantrag des Mannes nach Angaben des Verwaltungsgerichts im Mai 2017 als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt und angeordnet, ihn nach Simbabwe abzuschieben. Oktober wurde der Mann dann weiter nach Simbabwe gebracht.
Source: Die Welt January 02, 2018 16:30 UTC