49109Europäischer Gerichtshof : Urteil zur deutschen Vorratsdatenspeicherung im September von Dr. Markus Sehl 20.07.2022 Am 20. September soll der EuGH nach LTO-Informationen das Urteil zur deutschen Version der Vorratsdatenspeicherung verkünden. festwachiwit/stock.adobe.comNachdem der EuGH überraschend im Frühjahr nicht über die deutsche Version der Vorratsdatenspeicherung entschieden hat, steht nun ein neuer Termin fest. April 2022 erwartet hatte, wurde im Frühjahr enttäuscht: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wollte an diesem Datum eigentlich sein Urteil zur deutschen Version der Vorratsdatenspeicherung verkünden (Rs. In welchem unionsrechtlichen Rahmen die Reform stattfinden wird, das wird das nun im September zu erwartende Urteil aufzeigen.
Source: Neues Deutschland July 20, 2022 21:50 UTC