Das sagt das Grundgesetz über Wohnungsenteignungen - News Summed Up

Das sagt das Grundgesetz über Wohnungsenteignungen


Im Mitbestimmungsurteil aus dem Jahr 1979 wiederholte Karlsruhe, das Grundgesetz enthalte „keine unmittelbare Festlegung und Gewährleistung einer bestimmten Wirtschaftsordnung“. Bei Enteignungen geht es um den Schutz des Eigentums, aber auch der wirtschaftlichen Freiheit und der Berufsfreiheit (Artikel 14, 2 und 12 Grundgesetz). Im Schatten des in der Rechtsprechung ständig gebrauchten Eigentumsschutzes in Artikel 14 steht Artikel 15, eine Art „sozialistischer Merkposten“ (Badura). Juristische Kommentatoren gehen überwiegend davon aus, dass die Maßstäbe der Eigentumsgarantie in Artikel 14 nicht völlig unterwandert werden dürfen. Gleichwohl: Das Grundgesetz für sich verhindert eine Vergesellschaftung nicht – das kann nur die Politik.


Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung March 02, 2019 16:18 UTC



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