Seit Beginn der Pandemie starben den Angaben zufolge in Hamburg 241 Menschen an einer Covid-19-Erkrankung. Das Oberverwaltungsgericht hat das sogenannte Beherbergungsverbot von Touristen aus inländischen Corona-Hotspots gekippt. Das Gericht in Schleswig gab damit Eilanträgen von zwei Hotelbetreibern aus Rostock statt, die auch mehrere Häuser in Schleswig-Holstein führen. Bisher hatte das OVG das sogenannte Beherbergungsverbot bestätigt, anders als Gerichte in anderen Ländern. Insofern sei ein Beherbergungsverbot für Touristen eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung gegenüber solchen Personen, die nicht als Touristen, wohl aber zu privaten Zwecken, etwa zu Familienbesuchen, anreisten.
Source: Die Welt October 24, 2020 15:56 UTC