Update vom Freitag, 03.12.2021, 06.45 Uhr: Die Impfpflicht für das Personal in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten soll einem Zeitungsbericht zufolge ab Mitte März nächsten Jahres gelten. Vor allem ungeimpfte Personen sind davon betroffen. An Veranstaltungen, an welchen lediglich geimpfte Personen teilnehmen, wurde eine Obergrenze von 50 in Innenräumen definiert. Vor allem ungeimpfte Personen sind davon betroffen. An Veranstaltungen, an welchen lediglich geimpfte Personen teilnehmen, wurde eine Obergrenze von 50 in Innenräumen definiert.
Source: Neues Deutschland December 03, 2021 07:30 UTC