Bayern will für besonders sensible Bereiche des öffentlichen Lebens und des Kindeswohls ein Burka-Verbot im Landesrecht verankern. Danach soll eine Gesichtsverhüllung im öffentlichen Dienst, an Hochschulen, Schulen, Kindergärten, im Bereich der allgemeinen Sicherheit und Ordnung sowie bei Wahlen verboten werden. Er bilde die Grundlage des zwischenmenschlichen Miteinanders und sei Basis der Gesellschaft sowie der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Weiter führte Herrmann aus, dass gerade Beamte sowie die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in besonderer Weise als Repräsentanten des Gemeinwesens zu Neutralität verpflichtet seien. Der Ministerrat bekräftigte zudem, dass die verfassungsrechtliche Diskussion um ein vollständiges Burka-Verbot im öffentlichen Raum noch nicht abgeschlossen sei.
Source: Der Tagesspiegel February 21, 2017 13:30 UTC