Die Parlamentarier beschlossen dabei nicht nur das Aus für Kinderehen, auch der umstrittene Paragraf 103 wurde aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Nur in besonderen Härtefällen kann davon abgesehen werden – und das auch nur dann, wenn ein minderjähriger Ehepartner zwischenzeitlich volljährig geworden ist und die Ehe bestätigt. Diese Regelungen gelten auch für Ehen, die im Ausland geschlossen wurden. Aus für Paragraf 103Auch wurde bei der Debatte der umstrittene Majestätsbeleidigungs-Paragraf abgeschafft. Die neue Rekordmarke wurde allerdings auch dadurch begünstigt, dass die Plenarsitzung am frühen Abend für etwa eine Stunde unterbrochen wurde.
Source: Die Welt June 02, 2017 03:22 UTC