Künftig müssen erst Betriebe mit mindestens 50 Beschäftigten einen Sicherheitsbeauftragten beschäftigen. Der Bundestag stimmte vergangene Woche einer entsprechenden Gesetzesvorlage der »schwarz-roten« Koalition zu. Bisher lag die Grenze bei 20 Beschäftigten. Das Absurde daran sei, »dass die Tätigkeit der Sicherheitsbeauftragten zu den bürokratieärmsten Maßnahmen im Arbeitsschutz zählt. Trotzdem sollen nach Plänen der Bundesregierung Sicherheitsbeauftragte ausgerechnet dort reduziert werden, wo es die meisten meldepflichtigen und tödlichen Arbeitsunfälle gibt: in Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten«, kommentierte Ince.
Source: Junge Welt April 01, 2026 17:57 UTC