Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verpflichtet das Bundesinnenministerium, dem Online-Portal „Nius“ Auskunft zu erstatten. AnzeigeDas Bundesinnenministerium (BMI) muss dem Nachrichtenportal „Nius“ mitteilen, gegen welche Journalisten es im Jahr 2022 mit einem Unterlassungsbegehren vorgegangen ist. In anderen Fällen weigerten sich dieselben Stellen, den Journalisten von „Nius“ Auskunft auf Presseanfragen zu erteilen. In seiner Begründung macht das Gericht ein gesteigertes öffentliches Interesse und einen „Aktualitätsbezug“ der Frage geltend, wessen Berichterstattung das Ministerium verhindern wollte. Dass die Bundesregierung mithilfe externer Anwälte gegen regierungskritische Berichterstattung vorgehe, sei ein „neues Phänomen“, an dem großes öffentliches Interesse bestehe, stellten die Richter fest.
Source: Die Welt October 21, 2024 17:01 UTC