Bundesfinanzhof Das Urteil des Bundesfinanzhof besagt, dass vergeblich aufgewandte Beträge sofort in voller Höhe als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar sind. (Foto: dpa)MünchenWer an einen Betrüger Geld verliert, kann den Verlust zumindest in bestimmten Fällen von der Steuer absetzen. Den Verlust könne der Getäuschte bei den Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung abziehen, entschieden die Richter bereits am 9. Sie können normalerweise aber nicht sofort, sondern nur gestreckt über mehrere Jahre abgesetzt werden. „Anders ist dies, wenn die Gegenleistung nicht erbracht wird, wenn es also entweder nicht zur Herstellung des Gebäudes oder nicht zur Anschaffung kommt.
Source: Handelsblatt June 28, 2017 12:11 UTC