Bundesarbeitsgericht bestätigt Vertragspraxis im Profisport - News Summed Up

Bundesarbeitsgericht bestätigt Vertragspraxis im Profisport


Erleichterung in der Fußball-Bundesliga: Das Bundesarbeitsgericht wies letztinstanzlich die Klage des ehemaligen Torhüters Heinz Müller auf ein Recht auf unbefristete Anstellung ab. Im Rechtsstreit mit dem früheren Torwart Heinz Müller, der eine unbefristete Anstellung eingefordert hatte, bestätigte das Gericht die Entscheidung des rheinland-pfälzischen Landesarbeitsgerichts vom April 2016 (Aktenzeichen 4 Sa 202/15). Eine erfolgreiche Klage Müllers hätte die Grundlage der Vertragspraxis im Profisport über den Fußball hinaus zerstört und schwerwiegende Folgen gehabt. Müller und alle Profisportler hätten dementsprechend spätestens nach Verlängerung eines ersten, auf zwei Jahre befristeten Arbeitsvertrages Anspruch auf eine unbefristete Anstellung. Auf der anderen Seite ist es gut, dass es jetzt so entschieden ist.


Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung January 16, 2018 14:51 UTC



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