In Ungarn ist am Mittwoch Maja T. wegen gewalttätiger Angriffe in Budapest vor drei Jahren auf vermeintliche Rechtsextremisten zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft war von versuchtem Totschlag ausgegangen und hatte eine Haftstrafe von 24 Jahren gefordert. Maja T. hat die deutsche Staatsbürgerschaft und sieht sich selbst weder als Mann noch als Frau, sondern als nonbinäre Person an. Diese Darstellung kam im Verfahren zur Sprache, doch bemängelten die Verteidiger von Maja T. die Beweisaufnahme, vor allem eine rudimentäre Zeugenvernehmung. Der Beschluss des Verfassungsgerichts erreichte die zuständigen deutschen Behörden jedoch erst, als Maja T. schon auf dem Weg nach Ungarn war.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung February 04, 2026 14:59 UTC