Ob sie dann allerdings auch wirklich in Betrieb gehen kann, hängt von der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes ab. Die Kammer teilte die Befürchtung nicht, wonach die Geräusche des von den Klägern rund 900 Meter entfernte Windrades eine Gesundheitsgefährdung darstellten. Wesentlich komplexer stellte sich dagegen die Abwägung der Klage der Vogelschützer dar. Dass durch das Windrad unter Umständen Vögel zuschaden kommen könnten, gilt als unstrittig. Laut Einschätzung des Gerichts wäre das der Fall, wenn das Windrad mindestens 60 Prozent der Strommenge produziert, für die der Anlagentyp ausgelegt ist.
Source: Suddeutsche Zeitung August 17, 2016 21:11 UTC