StuttgartDer Autozulieferer Bosch muss nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart keine internen Unterlagen zum Diesel-Abgasskandal bei VW herausgeben. Das Landgericht hatte im Juli die Auffassung vertreten, dass Bosch sich nicht auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen darf und die Unterlagen, darunter E-Mail-Wechsel zwischen Beschäftigten des Zulieferers und VW-Mitarbeitern, herausgeben muss. Bosch hatte dagegen Beschwerde vor dem Oberlandesgericht eingelegt. Das Oberlandesgericht begründete seine Entscheidung auch damit, dass die Herausgabe der Unterlagen der Firma einen unmittelbaren vermögensrechtlichen Schaden verursachen würde. Gegen Bosch selbst laufen im Zuge des VW-Skandals Ermittlungen.
Source: Handelsblatt March 04, 2019 17:03 UTC