November 2015) Foto: Wolfgang Kumm/dpaDer Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die deutschen Regeln zur Wahl von Beschäftigten in Aufsichtsräte bestätigt. Es sei rechtens, dass nur deutsche Beschäftigte Vertreter in die Kontrollgremien deutscher Unternehmen wählen dürfen – ohne ihre Kollegen bei Konzerntöchtern im EU-Ausland. Zudem behindere es die in der EU garantierte »Arbeitnehmerfreizügigkeit«, denn Beschäftigte verlören bei einem Umzug ihr Wahlrecht. Für den Kläger erklärte dessen Anwalt Caspar Behme auf Anfrage, entscheidend sei, dass nun Rechtssicherheit herrsche. Der Fall geht nun zurück zum Kammergericht Berlin, das den EuGH um Auslegung des EU-Rechts gebeten hatte.
Source: Junge Welt July 18, 2017 16:04 UTC