Kammer des Verwaltungsgerichts hatte den Eilantrag der unterlegenen Mitbewerberin auf das Amt der Generalstaatsanwältin, Susanne Hoffmann, zurückgewiesen. Allerdings wird Hoffman juristisch gegen die Entscheidung vorgehen. Hoffman legt Beschwerde einDie unterlegene Klägerin Hoffmann wird vor dem Oberverwaltungsgericht gegen die Entscheidung vorgehen. Bis zu einer Entscheidung des OVG kann Koppers nicht ernannt werden und das Amt nicht antreten. Hoffmann, Abteilungsleiterin im Justizministerium Brandenburg, dort sogar zeitweise stellvertretende Generalstaatsanwältin, hatte mit ihrer Konkurrentenklage schwere Vorwürfe gegen den Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) erhoben.
Source: Der Tagesspiegel October 26, 2017 09:43 UTC