Bei Blockade anderer EU-Staaten Deutschland kann für Asylverfahren zuständig werden Stand: 05.03.2026 • 12:06 Uhr Deutschland kann nach Ablauf einer Frist für Asylverfahren zuständig werden, wenn der eigentlich verantwortliche Staat die Aufnahme Schutzsuchender verweigert. Für Asylanträge ist vereinfacht gesagt immer das EU-Land zuständig, in dem der Asylsuchende zum ersten Mal europäischen Boden betreten hat. Was aber, wenn ein EU-Land - in diesem Fall Italien - sich weigert, Schutzsuchende zurückzunehmen, für die sie eigentlich zuständig wären? Im konkreten Fall heißt das: Deutschland kann nach Ablauf der Sechs-Monats-Frist für Asylverfahren zuständig werden, weil der eigentlich verantwortliche Staat die Aufnahme Schutzsuchender verweigert. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte den Antrag ab mit der Begründung, dass Italien zuständig sei.
Source: Neues Deutschland March 05, 2026 14:07 UTC