Baden-Württemberg Längere Reisen nur mit Genehmigung der Bundeswehr? Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen, ohne dass die Voraussetzungen des § 1 Absatz 2 bereits vorliegen. Das Gleiche gilt, wenn sie über einen genehmigten Zeitraum hinaus außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbleiben wollen oder einen nicht genehmigungspflichtigen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland über drei Monate ausdehnen wollen. Die Genehmigung ist für den Zeitraum zu erteilen, in dem die männliche Person für eine Einberufung zum Wehrdienst nicht heransteht. Laut dem Gesetz sind Männer zwischen 17 und 45 Jahren im Ernstfall dazu verpflichtet, sich eine Genehmigung bei der Bundeswehr einzuholen.
Source: Neues Deutschland April 08, 2026 19:37 UTC