BGH beschränkt Eigenbedarfs-Kündigungen - News Summed Up

BGH beschränkt Eigenbedarfs-Kündigungen


Herr Depenheuer, der BGH hat die Möglichkeit von Vermietern erheblich eingeschränkt, Mietern wegen Eigenbedarf zu kündigen. Dies muss es auch, weil nach Rechtsprechung des Verfassungsgerichts nicht nur der Vermieter, sondern auch der Mieter verfassungsrechtlich Eigentümer seiner Wohnung ist. Das wird im Zeitalter eines verbreiteten Verfassungsgerichtspositivismus kaum mehr in Frage gestellt: Karlsruhe locuta causa finita. Wir dachten, Eigentum und Vertragsfreiheit seien die Grundlagen unserer Wirtschaftsordnung, die nicht ausgehebelt werden dürften? Für das Eigentum steht das so schon in der Verfassung: Eigentum verpflichtet.


Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung April 02, 2017 18:45 UTC



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