Nun hat der Bundesgerichtshof in letzter Instanz entscheiden, dass das Flüchtlingsheim zulässig ist. Nun hat der Bundesgerichtshof in letzter Instanz entscheiden: Das Flüchtlingsheim ist zulässig - der Arzt muss die unwillkommenen Nachbarn hinnehmen. Das Urteil hat deshalb sehr grundsätzliche Bedeutung, nicht nur für Flüchtlinge, sei es für für altengerechte Wohnformen oder sozialpädagogische Wohngruppen für Jugendliche. Dort können die Eigentümer zwar durchaus weitere Einschränkungen vereinbaren, etwa, dass nur ein Altenpflegeheim, nicht aber ein Flüchtlingsheim erlaubt sein soll. Grundsätzlich gilt das natürlich auch umgekehrt: In Räumen, die nur Wohnzwecken dienen, darf kein Flüchtlingsheim installiert werden.
Source: Suddeutsche Zeitung October 27, 2017 09:33 UTC