Eltern haften nicht für Einkäufe ihrer Kinder über 0900-Telefonnummern. Für 1250 Euro eingekauftDer Junge wählte diesen Weg, rief die Nummer des Bezahldiensts an und kaufte über Codes des Spieleanbieters in 21 Telefonaten für 1250 Euro weitere Ausrüstung für seinen Kämpfer. Der BGH entschied nun im Gegensatz zu den Vorinstanzen, dass die Mutter für die Kosten nicht aufkommen muss. Das Gericht verwies darauf, dass die Freischaltung der Zusatzausrüstung nicht unmittelbar im Spiel, sondern über die Freischaltung durch den Dienstanbieter erfolgt sei. Weil die Gegenleistung innerhalb des Telefonats erbracht wird, müssten die Eltern den Anruf bei solch einer Nummer bezahlen.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung April 06, 2017 13:30 UTC