Asylbewerber, die in den ersten drei Quartalen des vergangenen Jahres gegen einen ablehnenden Bescheid des BAMF klagten, hatten in erster Instanz gute Chancen auf Erfolg. AnzeigeWer in Deutschland einen negativen Asylbescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhält, hat das Recht, vor dem zuständigen Verwaltungsgericht dagegen zu klagen. Wie sinnvoll eine Klage aus Sicht des abgelehnten Asylbewerbers ist, zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine entsprechende Anfrage der Linke-Fraktion, über die die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet: Demnach war knapp die Hälfte von ihnen erfolgreich. Denn in den ersten drei Quartalen des Jahres 2017 endeten 44 Prozent aller Klagen zugunsten der Flüchtlinge. Die Linke-Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke kritisierte die Bundesregierung wegen der hohen Ablehnungsquote der BAMF-Entscheidungen: Die „politisch gewollte Abschreckung dieser Flüchtlingsgruppen“ führe zu Fehlentscheidungen, sagte sie der „SZ“.
Source: Die Welt January 15, 2018 09:00 UTC