von Dr. Christian Conrad 09.01.2023 Nach den bislang bekannten Informationen könnte die Ermittlungsbestätigung der Staatsanwaltschaft Berlin an den Tagesspiegel rechtswidrig sein. Das bekannte "Zentrum für Politische Schönheit" twitterte: "Krass, damit ist Lindner erledigt… Lindner macht den Möllemann". Staatliche VerdachtsberichterstattungDie Staatsanwaltschaft Berlin dürfte die auch von ihr zu berücksichtigenden Grundsätze der Verdachtsberichterstattung verletzt haben, die insbesondere auch die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung in den letzten Jahren immer wieder betont hat. Vorsorglich sei die Staatsanwaltschaft Berlin auch daran zu erinnern, dass sie nach dem Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes auch einer Ermächtigungsgrundlage für (künftige) Pressemittelungen bedarf. FazitNach den bislang bekannten Informationen dürfte sich die Mitteilung der Staatsanwaltschaft Berlin an den Tagesspiegel daher gleich aus mehreren Gründen als rechtswidrig erweisen – insbesondere zu diesem frühen Verfahrensstadium.
Source: Der Tagesspiegel January 09, 2023 18:00 UTC