Der wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen verurteilte frühere SS-Mann Oskar Gröning ist mit seinem Gnadengesuch gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht wies im vergangenen Dezember eine Beschwerde aus Gesundheitsgründen ab, damit war der Rechtsweg für Gröning und seinen Anwalt ausgeschöpft. Ein Amtsarzt, der Gröning untersucht hatte, hatte eine pflegerische und ärztliche Betreuung zur Bedingung einer Inhaftierung des alten Mannes gemacht. Der 96-Jährige soll zeitnah zum Antritt seiner Haft geladen werden, hatte eine Sprecherin der zuständigen Staatsanwaltschaft in Hannover Ende Dezember angekündigt. Grönings Anwalt und die Sprecher des niedersächsischen Justizministeriums waren am Montag für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
Source: Der Tagesspiegel January 17, 2018 08:26 UTC