Die Staatsanwaltschaft fordert eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren, der Anwalt eines Elternpaars beantragt sogar eine Haftstrafe. Der Angeklagte hatte ein Stromgenerator aufgestellt, der nicht für Innenräume zugelassen ist. "Der Anschluss des Generators war ein Schnellschuss, der nicht durchdacht war", sagte Oberstaatsanwalt Boris Raufeisen in seinem Plädoyer. Der Strafrahmen für fahrlässige Körperverletzung reicht von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft. Die Anwälte des Angeklagten plädieren dafür, den Angeklagten zu verurteilen - zu maximal einem Jahr Freiheitsstrafe und dann auf einen Vollzug der Bestrafung zu verzichten.
Source: Suddeutsche Zeitung October 26, 2017 09:11 UTC